In der Zeit der Schulschließung können sie von Montags – Freitags für Ihre schulpflichtigen Kinder eine Notbetreuung zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr in Anspruch nehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen (Gesundheitsbereich, Pflegebereich, Rettungsdienst, Polizei, Justizvollzug) oder in der sog. Daseinsfürsorge tätig ist.
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers müsste vorgelegt werden können. Trifft dies zu und sollte eine Betreuung nicht anderweitig möglich sein, melden Sie sich unter der Telefonnummer der Schule (04492/921351).